Rechtsprechung
   BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1040
BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95 (https://dejure.org/1996,1040)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1996 - 2 BU 237/95 (https://dejure.org/1996,1040)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 2 BU 237/95 (https://dejure.org/1996,1040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Angesichts der Kompliziertheit der zu erfassenden Vorgänge ist der Gesetzgeber hierzu oft überhaupt nicht in der Lage (BVerfGE 79, 106, 120).

    In solchen Fällen ist es Sache der Verwaltungsbehörden und der Gerichte, die bei der Gesetzesanwendung mangels ausdrücklicher Regelung auftauchenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden zu beantworten (BVerfGE 79, 106, 120).

    Allerdings nimmt die Auslegungsbedürftigkeit einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatliche gebotene Bestimmtheit (BVerfGE 21, 209, 215; 79, 106, 120).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gebietet es der Bestimmtheitsgrundsatz, daß eine gesetzliche Ermächtigung der Verwaltung, Verwaltungsakte zu erlassen, nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß das Handeln der Verwaltung meßbar und - besonders bei belastenden Normen - in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar ist (BVerfGE 8, 274, 325; 9, 137, 147; 56, 1, 12).

    Er muß sich daher abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen können, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falls und den schnell wechselnden Situationen des Lebens gerecht zu werden (BVerfGE 56, 1, 12 mwN), wobei nur die dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit gefordert sein kann (Bundesverwaltungsgericht Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 117).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Die Regelung der Nr. 2108 der Anlage 1 zur BKVO ist aber nicht nur auslegungsbedürftig; entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin lassen sich die erforderlichen Vorgaben auch mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen (s BVerfGE 82, 209, 224).
  • BFH, 27.09.1990 - I R 181/87

    1. Progressionsvorbehalt auf Einkünfte aus Tätigkeit beim Europäischen Patentamt

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Die - durchaus vorhandenen - zum Teil erheblichen Ermittlungs- und Beweisschwierigkeiten sind in der Praxis doch nicht so schwerwiegend, daß durch Nr. 2108 der Anlage 1 zur BKVO eine nicht hinreichend überprüfbare willkürliche Handhabung durch die Unfallversicherungsträger eröffnet worden ist (vgl BVerwG Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113; BFH NJW 1991, 655, 656).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gebietet es der Bestimmtheitsgrundsatz, daß eine gesetzliche Ermächtigung der Verwaltung, Verwaltungsakte zu erlassen, nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß das Handeln der Verwaltung meßbar und - besonders bei belastenden Normen - in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar ist (BVerfGE 8, 274, 325; 9, 137, 147; 56, 1, 12).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Allerdings nimmt die Auslegungsbedürftigkeit einer gesetzlichen Regelung noch nicht die rechtsstaatliche gebotene Bestimmtheit (BVerfGE 21, 209, 215; 79, 106, 120).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gebietet es der Bestimmtheitsgrundsatz, daß eine gesetzliche Ermächtigung der Verwaltung, Verwaltungsakte zu erlassen, nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so daß das Handeln der Verwaltung meßbar und - besonders bei belastenden Normen - in gewissem Ausmaß für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar ist (BVerfGE 8, 274, 325; 9, 137, 147; 56, 1, 12).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist genügt, wenn Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (BVerfGE 83, 130, 145).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Indem der Senat die Wirksamkeit der Verordnung in mehreren seiner Entscheidungen nicht in Frage gestellt hat, hat er bereits zu erkennen gegeben, daß die BReg nach seiner Auffassung mit der Einführung der BK Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO überschritten hat (BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6; BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).

    In seinem Beschluß vom 31. Mai 1996 (SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1) hat der Senat auch ausgesprochen, daß die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit iS des Art. 20 Abs. 3 GG widerspricht.

    Der Senat hat insoweit bereits entschieden, daß die Regelung der Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO sich allgemeinen Auslegungsgrundsätzen erschließt und daß diese Auslegungsbedürftigkeit der Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit nimmt (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1 mwN).

    Dieser sozialpolitische Wille zu möglichst schnellem Handeln unter bewußter Inkaufnahme der Auslegungsbedürftigkeit der Regelung entspricht noch der Zweckbindung der Ermächtigungsgrundlage (vgl BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1).

    Letztlich ist es auch Aufgabe des Verordnungsgebers, nach einer gewissen Erfahrungszeit zu prüfen, ob nach den gesamten Erkenntnissen eine weitere Konkretisierung, Einschränkung, Ausweitung oder Klarstellung der Fassung der BK Nr. 2108 notwendig ist oder angezeigt erscheint (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1).

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Der Senat hat sich seit Einführung der BK in der Nr. 2108 der Anlage (damals Anlage 1) zur BKV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 18. Dezember 1992 (BGBl I S 2343) bereits mehrfach - ausdrücklich - mit der Gültigkeit der Norm beschäftigt (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 33 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG, Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16) und diese dabei stets der Entscheidung über die insoweit geltend gemachten Ansprüche zugrunde gelegt.

    Wie der Senat in der Vergangenheit mehrfach betont hat (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 39 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12; BSG Urteil vom 10. August 1999 - B 2 U 11/99 R - USK 99138; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), ist die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anlage zur BKV zwar auslegungsbedürftig; sie ist jedoch deswegen nicht unvereinbar mit der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit.

    Darüber hinaus sprechen für diese Sicht nach wie vor die nach der Einführung der BK nach Nr. 2102 der Anlage zur BKV gesammelten Erfahrungen, denen zufolge nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne eine ausreichend sichere, rechtsstaatlichen Anforderungen noch genügende Anwendung der Regelung festgestellt werden konnte (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSGE 84, 30, 39, 40 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 11/99 R

    Bandscheibenbedingte Lendenwirbelsäulenerkrankungen als Berufskrankheit

    Der Senat hat dadurch, daß er die Wirksamkeit der Verordnung in mehreren seiner Entscheidungen nicht in Frage gestellt hat, bereits zu erkennen gegeben, daß die BReg nach seiner Auffassung mit der Einführung der BK Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO überschritten hat (BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6; BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).

    In seinem Beschluß vom 31. Mai 1996 (SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1) hat der Senat auch ausgesprochen, daß die Umschreibung bandscheibenbedingter Erkrankungen der Lendenwirbelsäule als BK in Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht der rechtsstaatlich gebotenen Bestimmtheit iS des Art. 20 Abs. 3 GG widerspricht.

    Der Senat hat insoweit bereits entschieden, daß die Regelung der Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO sich allgemeinen Auslegungsgrundsätzen erschließt und daß diese Auslegungsbedürftigkeit der Regelung noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit nimmt (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1 mwN).

    Dieser sozialpolitische Wille zu möglichst schnellem Handeln unter bewußter Inkaufnahme der Auslegungsbedürftigkeit der Regelung entspricht noch der Zweckbindung der Ermächtigungsgrundlage (vgl BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1).

    Letztlich ist es auch Aufgabe des Verordnungsgebers, nach einer gewissen Erfahrungszeit zu prüfen, ob nach den gesamten Erkenntnissen eine weitere Konkretisierung, Einschränkung, Ausweitung oder Klarstellung der Fassung der BK Nr. 2108 notwendig ist oder angezeigt erscheint (BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht